FDP. Die Liberalen Luzern fordert von der Regierung die Prüfung der Freiwilligkeit zur Zahlung von Kirchensteuern von juristischen Personen

Als juristische Personen müssen gemäss Steuerrecht des Kantons Luzerns die Kapitalgesellschaften sowie die Vereine, die Stiftungen und die übrigen juristischen Personen Kirchensteuern bezahlen. In diesem Zusammenhang beauftragt FDP-Kantonsrätin Heidi Scherer, Meggen, den Regierungsrat zu überprüfen, ob und in welcher Form die Kirchensteuern für juristische Personen zukünftig als freiwillige Zahlung ausgestaltet werden können.

«Mit der Freiwilligkeit würden heute bestehende Ungleichheiten von juristischen Personen zu Personengesellschaften und natürlichen Personen behoben» ist Kantonsrätin Heidi Scherer überzeugt. Der Wegfall der zwingenden Kirchensteuerpflicht bei juristischen Personen würde zur Wahlfreiheit - wie dies bei natürlichen Personen der Fall ist - führen und es würden somit gleich lange Spiesse geschaffen, erklärt Heidi Scherer.

Aufgrund der fehlenden Wahlfreiheit bestehe eine Ungleichbehandlung zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, gibt Heidi Scherer zu bedenken. Sie fügt hinzu, dass juristische Personen nicht aus der Kirche austreten könnten, da sie gar nicht Mitglied bzw. einer Konfession zugehörig werden können, jedoch müssten sie zwingend Kirchensteuern bezahlen.

Juristische Personen haben keine Rechte wie Wahlrecht, welche Personen in den Kirchengremien Einsitz nehmen sollen, noch können sie mitbestimmen, welcher Landeskirche ihre Steuern zugutekommen. «Der Wegfall der zwingenden Verpflichtung und damit zur Freiwilligkeit der Bezahlung von Kirchensteuern für jur. Personen trägt zur Gleichbehandlung gegenüber Personengesellschaften und natürlichen Personen als Konfessionsangehörige bei und der Handlungsspielraum wird angeglichen», ist Heidi Scherer überzeugt.

Heidi Scherer stört sich daran, dass die heutige Regelung dem gesellschaftlichen Wandel nicht Rechnung trägt, da nur noch wenig über 50 % der Schweizer Bevölkerung in einer Landeskirche Mitglied sind und über ein Drittel konfessionslos (Datenbasis 2022) ist. «Eine Beibehaltung der zwingenden Kirchensteuern für jur. Personen widerspiegelt die Entwicklung in unserer pluralistischen Gesellschaft nicht. Der Trend zur weiteren Entflechtung von Kirche und Staat ist auch im Kanton Luzern spürbar» betont Kantonsrätin Heidi Scherer.

Die Freiwilligkeit der Zahlung von Kirchensteuern für jur. Personen werde von vielen Unternehmen gefordert, informiert Heidi Scherer. Die Verwendung von Geldern für politische Aktivitäten der Kirche, oftmals gegen die Interessen der Wirtschaft, sowie die Missbräuche in der Kirche untermauere die kritische Haltung vieler Unternehmen gegenüber der Kirche. «Die Unternehmen sind durchaus bereit, ihren Beitrag für die Gesellschaft zu leisten, sie wollen indessen selbst entscheiden, welche Institutionen sie unterstützen», betont Heidi Scherer.

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